AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von BADER EVENTs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem BADER EVENTs, Sebastian Bader und seinen Vertragspartnern (Kunden). Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen BADER EVENTs und dem Kunden verbindlich, soweit sie mit deren Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang stehen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten neben diesen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Sonstige abweichende Vereinbarungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch BADER EVENTs. Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und bedürfen keines besonderen Widerspruches.
2. Angebot / Vertrag
Alle Angebote von BADER EVENTs sind unverbindlich und freibleibend. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Kunde mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Verträge zwischen BADER EVENTs und seinen Kunden entstehen durch eine schriftliche Auftragserteilung durch den Kunden und eine Auftragsbestätigung durch BADER EVENTs (ggf. per E-Mail). Sollte eine Anzahlung Vereinbart werden, ist diese innerhalb von 7 Tagen zu tätigen. Sollte die Zahlung später eingehen, können in der Zwischenzeit ggf. andere Aufträge angenommen werden und die Anfrage des Kunden wird storniert. Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB in ihren übrigen Teilen wirksam.
3. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist jederzeit möglich, jedoch wird eine Entschädigungspauschale berechnet. Der Grund für die nachfolgende Klausel liegt darin, dass BADER EVENTs sehr langfristig für Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten gebucht wird. Sollte die Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden, ist es daher nicht mehr möglich, den frei gewordenen Termin anderweitig zu vergeben. Entsprechend würde dies zu einem 100 % Ausfall der Einnahmen führen. Um dies abzusichern und gleichzeitig den Bedürfnissen der Kunden Rechnung zu tragen, orientiert sich die nachfolgende Staffelung der Entschädigungspauschale an der gebuchten Gesamtsumme und wie lange vor der Veranstaltung die Absage erfolgt.
(a) Rücktritt bis 540 Tage vor der Veranstaltung: 10 % der Gesamtsumme
(b) Rücktritt bis 360 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der Gesamtsumme
(c) Rücktritt bis 270 Tage vor der Veranstaltung: 40 % der Gesamtsumme
(d) Rücktritt bis 180 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der Gesamtsumme
(e) Rücktritt unter 180 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der Gesamtsumme
Entscheidend für die Berechnung Entschädigungspauschale ist der Zugang der Rücktrittserklärung, diese muss schriftlich (E-Mail ausreichend) erfolgen. BADER EVENTs ist berechtigt, die Entschädigungspauschale dem Kunden in Rechnung zu stellen, ggf. die Anzahlung einzubehalten bzw. mit dieser zu verrechnen.
Sollte der Kunde einen neuen Termin buchen, verrechnet BADER EVENTs aus Kulanz 25 % der Entschädigungspauschale mit der neuen Veranstaltung.
Rücktritt seitens BADER EVENTs ist nur aus wichtigen Gründen, wie z.B. Krankheit, Unfall und höhere Gewalt möglich. In diesem Fall kümmert BADER EVENTs sich um Ersatz zu gleichen Konditionen. Sollte der Kunde dieses jedoch ablehnen, ist der BADER EVENTs berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich (E-Mail ausreichend) erfolgen. In diesem Fall wird BADER EVENTs ggf. erhaltene Anzahlungen erstatten.
Sofern aufgrund von höhere Gewalt (also Umstände, die außerhalb der Einflusssphäre des Kunden oder BADER EVENTs liegen wie z.B. Naturkatastrophen) die Veranstaltung nicht stattfinden kann, liegt keine dem Kunden oder BADER EVENTs zu vertretende Pflichtverletzung vor. Beide Parteien treten von dem Vertrag entschädigungsfrei zurück. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich (E-Mail ausreichend) erfolgen. In diesem Fall wird BADER EVENTs ggf. erhaltene Anzahlungen erstatten.
4. Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage
Der Auf- und Abbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt ausschließlich durch BADER EVENTs zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort zugänglich sein. Der kürzeste Weg, um das Equipment zu transportieren und aufzustellen, ist frei zu halten. Auf Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Der Auftraggeber/ Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss mindestens ein 230 V / 16 A Schuko-Anschluss, besser ein 400 V / 16 A CEE-Anschluss zur Verfügung steht. Der Stromanschluss darf ausschließlich für die Technik von BADER EVENTs verwendet werden. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z. B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.
5. Vermietungen
BADER EVENTs ist verpflichtet, vermietete Gegenstände und Geräte dem Kunden / Mieter im einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. In den Mietzeiträumen trägt der Kunde / Mieter das volle Gefahrenrisiko für die gemieteten Gegenstände und Geräte. Der Kunde / Mieter ist verpflichtet, sie gegen jegliche Gefahren und Diebstahl zu schützen und ggf. zu versichern. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte darf nur durch vorherige schriftliche Zustimmung von BADER EVENTs erfolgen.
6. Haftung
Der Veranstalter/ Kunde haftet für alle Schäden am Equipment und Musikdatenträgern von BADER EVENTs, die durch ihn selbst, durch Gäste oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Haftpflichtversicherungen decken bei Schäden am Equipment den Zeitwert. Die Differenz zum Wiederbeschaffungs- bzw. Neuwert trägt die Person, die den Schaden verursacht hat, alternativ der Veranstalter. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter/ Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch BADER EVENTs verursacht worden ist.
BADER EVENTs ist durch eine Betriebshaftpflicht abgesichert.
7. Zahlungen
Der Kunde erhält nach seiner Veranstaltung eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. und hat nach Rechnungsausstellung 14 Tage Zeit den Betrag auf das angegebene Konto zu überweisen. 30 Tage nach Zugang der Rechnung kommen Sie automatisch in Verzug. Das heißt, dass nach 30 Tagen z.B. Verzugszinsen und Mahngebühren aufgeschlagen werden können. Einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Im Fall von Zahlungsverzug richten sich Ansprüche nach § 288 BGB, insbesondere können Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz erheben.
8. GEMA-Gebühren
Bei Veranstaltungen können Gebühren der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (GEMA) anfallen. Ausgenommen sind lediglich rein private Feiern bis zu einer gewissen Größe, wie z.B. Geburtstage, Hochzeiten oder Weihnachtsfeier im kleinen Kreis. Gebühren werden ausschließlich vom Veranstalter / Kunden getragen und vom diesem direkt an die GEMA abgeführt.
9. Vorschriften
Der Kunde, Veranstalter und Auftraggeber versichert, dass der Durchführung seiner Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
10. Sonstiges
Speisen und Getränke sind BADER EVENTs kostenfrei bereitzustellen.
Der Kunde erlaubt BADER EVENTs Bild- und Videoaufnahmen der Veranstaltung als Werbemittel zu nutzen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue Regelung zu treffen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen seiner Bestimmungen abzugebende Erklärung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Januar 2024
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32545 Bad Oeynhausen